Ist der Bebauungsplan für das Kraftwerk Datteln IV rechtmäßig? Darauf liefert auch das BVerwG noch immer keine Antwort. Stattdessen geht der Rechtsstreit weiter. Das OVG NRW muss erneut über die Frage entscheiden.
Im Herbst 2018 ließ das NRW-Innenministerium von Protestierenden bewohnte Baumhäuser im Hambacher Forst durch die Polizei räumen. Das Land berief sich auf den Brandschutz. Das war rechtens, entschied nun das OVG NRW.
Das Eilverfahren gegen die Räumung des von Aktivistinnen und Aktivisten besetzten Lützerath ist erfolglos geblieben. Das OVG-NRW entschied, dass das Aufenthalts- und Betretungsverbot voraussichtlich rechtmäßig ist.
Das VG Aachen sah keine Rechtfertigung durch einen "Klimanotstand" - das wollen die Aktivisten im Braunkohle-Dorf Lützerath nicht gelten lassen und wenden sich deshalb noch an das OVG in Münster.
Der Bundesrat winkte am Freitag wieder einige Gesetzesvorhaben durch. So soll vermehrt auf Strom aus Kohlekraftwerken gesetzt werden können, während gleichzeitig der Ökostromausbau beschleunigt wird. § 219a StGB ist außerdem nun Geschichte.
Seit Wochen haben Klimaschützer, Politik, Polizei und der Betreiber des Braunkohletagebaus auf diese Entscheidung gewartet. Jetzt hat das OVG in NRW sie verkündet, Proteste bahnen sich an.
Als im Herbst 2018 die Baumhäuser im Hambacher Forst geräumt werden, argumentieren die Behörden mit dem mangelnden Brandschutz in den Bauten der Braunkohlegegner. Nun urteilte das VG: Das ist nur vorgeschoben gewesen.
Zum zweiten Mal erklärt ein NRW-Gericht jetzt den Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 für unwirksam. Welche Folgen das für die erteilte Betriebsgenehmigung hat, ist aber noch völlig offen.