Auf den Coffee to go kommt es an: Weil man den Becher mitnehmen kann, ist die darauf festgesetzte Steuer auch nicht "örtlich". So begründet der VGH Baden-Württemberg seine Entscheidung zur Tübinger Verpackungssteuer.
Gegen die ausufernden Müllberge durch Einweggeschirr gilt in Tübingen eine Verpackungssteuer. Niemand Geringeres als eine McDonald's-Filiale klagte nun erfolgreich vor dem VGH dagegen. Juristischer Knackpunkt: Das Abfallrecht des Bundes.