LTO berichtete über einen Polizisten, der einer Aktivisten "unfassbare Schmerzen" durch einen Griff androhte. Jetzt hat die Polizei das Vorgehen für rechtmäßig erklärt. Wir haben Verwaltungsrechtsprofessoren hierzu befragt:
Im August klebten sich zwei Aktivisten der "Letzten Generation" in der Alten Pinakothek in München an einem Rubens-Gemälde fest. Die Aktion hat nun erste juristische Konsequenzen.
Der Präsident des Verfassungsschutzes sieht keinen Anlass zur Beobachtung der Klimaaktivisten der Letzten Generation. Die Gruppe richte sich nicht gegen die demokratische Grundordnung.
Die Kritik an den Aktionen von Klima-Aktivisten wird immer lauter, der Ton immer rauer. Nun soll auf der Herbstkonferenz der Innenminister beratschlagt werden, wie mit den Protesten künftig umzugehen ist.
Söder macht Werbung für eine harte Linie gegen Klimaaktivisten. München macht vor, was er damit meint. Für bis zu 30 Tage werden Aktivisten dort von der Polizei in Gewahrsam genommen. In Berlin sind es hingegen maximal 48 Stunden.
Wirbt ein Hersteller mit dem Attribut "klimaneutral" für ein Produkt, kann dies zur Irreführung bei Verbrauchern führen. Das OLG Frankfurt untersagt einem Unternehmen die Verwendung eines entsprechenden Logos.
Ein Klimaschutzgesetz hat Baden-Württemberg bereits, jetzt braucht es noch ein konkretes Konzept. Dazu hat der VGH die Landesregierung verurteilt. Bisher liegt nur ein veraltetes Konzept vor.
Nachhaltigkeit und Recht - damit beschäftigt sich das neugegründete Institut INUR an der Uni Köln. Die dortige Professorin Barbara Dauner-Lieb stellt es in einer Spezialfolge von Irgendwas mit Recht vor.