Wieder einmal kämpfen Kirche und Diakonie um ihre Sonderrechte. In Thüringen waren sie erfolgreich: Die Gewerkschaft Verdi dürfe in einer Weimarer Klinik keinen Arbeitskampf organisieren, entschied das ArbG Erfurt.
Die Caritas kündigte einer Mitarbeiterin, weil die aus der Kirche ausgetreten war. Das sei in diesem Fall Diskriminierung, so die Generalanwältin am EuGH. Auch essenzielles kirchliches Handeln müsse gerichtlich überprüfbar sein.
Eine Sozialpädagogin trat aus der Kirche aus – die Caritas kündigte. Schon bei der mündlichen Verhandlung zeigte sich die Bedeutung des Falles. Nun wird die Generalanwältin ihre Schlussanträge vorlegen.
Der evangelische Kirchentag wird 2027 in Düsseldorf stattfinden. Die Stadt fördert das Event mit 5,8 Millionen Euro. Nun haben Veranstaltungsgegner wegen der Zuschüsse einen Verein gegründet – unter dem traditionellen Namen des Kirchentages.
Kirchliche Träger von Kindertagesstätten bekommen weniger öffentliche Zuschüsse als andere Träger. Das ist rechtens, hat das BVerwG entschieden, denn die Kirche sei dank Kirchensteuer finanziell besser ausgestattet.
Kirchliche Träger von Kindertagesstätten bekommen in NRW weniger Zuschüsse von den Kommunen als andere. Die Diakonie Wuppertal hält das für einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Nun entscheidet das BVerwG.
Eine Sozialpädagogin trat aus der Kirche aus, ihr katholischer Arbeitgeber kündigte ihr daraufhin. Ob das mit Europarecht vereinbar ist, wird der EuGH nun klären müssen, denn das BAG hat ihm diese Grundsatzfrage vorgelegt.
Wegen der hohen Steuer trat eine Sozialpädagogin aus der Kirche aus. Dafür bekam sie die Kündigung von ihrem kirchlichen Arbeitgeber. Nun liegt die Sache beim BAG. Wieder einmal geht es um einen Kern des kirchlichen Arbeitsrechts.