Kirchliche Träger von Kindertagesstätten bekommen weniger öffentliche Zuschüsse als andere Träger. Das ist rechtens, hat das BVerwG entschieden, denn die Kirche sei dank Kirchensteuer finanziell besser ausgestattet.
Kirchliche Träger von Kindertagesstätten bekommen in NRW weniger Zuschüsse von den Kommunen als andere. Die Diakonie Wuppertal hält das für einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Nun entscheidet das BVerwG.
Eine Sozialpädagogin trat aus der Kirche aus, ihr katholischer Arbeitgeber kündigte ihr daraufhin. Ob das mit Europarecht vereinbar ist, wird der EuGH nun klären müssen, denn das BAG hat ihm diese Grundsatzfrage vorgelegt.
Wegen der hohen Steuer trat eine Sozialpädagogin aus der Kirche aus. Dafür bekam sie die Kündigung von ihrem kirchlichen Arbeitgeber. Nun liegt die Sache beim BAG. Wieder einmal geht es um einen Kern des kirchlichen Arbeitsrechts.
Was macht das Erzbistum Köln eigentlich genau mit den Einnahmen aus der Kirchensteuer? Eine genaue Antwort darauf wird es erstmal nicht geben: Das Erzbistum ist presserechtlich nämlich nicht zur Auskunft verpflichtet, entschied das OVG NRW.
Wer als Säugling getauft wurde und nicht aus der Kirche ausgetreten ist, muss Kirchensteuer zahlen. Laut VG Berlin gilt das auch dann, wenn man bisher überhaupt nichts von seiner Taufe und Kirchenmitgliedschaft wusste.
Die katholische Kirche soll ihre Finanzen offenlegen - das fordert ein Recherchenetzwerk, das deshalb stellvertretend gegen das Erzbistum Köln klagte. Das VG wies die Klage nun aber ab: Die Kirche sei keine Behörde im Sinne des Presserechts.
Um den Einfluss ausländischer Geldgeber auf die Moscheen in Deutschland zu begrenzen, fordert die Politik eine spezielle Abgabe für Muslime. Allerdings könnten die verfassungsrechtlichen Vorgaben diesem Vorhaben im Wege stehen.
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