Schulen und Kitas sind seit Wochen geschlossen und Eltern müssen ihre Kinder selbst betreuen. Haben sie deshalb Verdienstausfälle, können sie eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bekommen. Julia Alexandra Schütte erklärt die Details.
Übers Wochenende zogen weitere Bundesländer nach und stuften Anwälte und Notare als systemrelevant ein. Die BRAK begrüßt das, hielt sie das doch für längst überfällig.
Gute Nachrichten für Juristen in Nordrhein-Westfalen und Sachsen*: Ab kommenden Donnerstag können sie ihre Kinder in die Notbetreuung geben. Anwälte und Notare sind als "systemrelevant" eingestuft worden.
Kitas dicht, Schulen zu: Was, wenn der Arbeitnehmer die Kinder betreuen muss, weil er sonst niemanden hat? Michael Fuhlrott im Interview unter anderem über Lohnfortzahlung, Urlaub und Arbeitszeitkonten.
Viele Schulen und Kitas schließen ab Montag. Gibt es einen Anspruch auf Lohn, auf Freistellung oder Urlaub? Jochen Keilich erklärt im Interview, was Arbeitgeber und Berufstätige jetzt beachten müssen.
Jedes Kind hat einen Anspruch auf frühkindliche Förderung. Das heißt aber nicht, dass die Öffnungszeiten der Kita an die individuellen Bedürfnisse der Eltern angepasst sein müssen, entschied das OVG NRW.
Das Münchner "Elki" ist bei Familien beliebt - bei den Bewohnern im Haus weniger. Der BGH hat nun entschieden, dass das Eltern-Kind-Zentrum bleiben darf. Grund dafür sind die Wertungen im Immissionsschutzgesetz.
Wer einen Kita-Platz bekommen hat, muss diesen mit dem ÖPNV innerhalb von 30 Minuten erreichen können. Längere Anfahrtswege können Eltern nicht zugemutet werden und einen Anspruch auf einen anderen Kita-Platz begründen, so das OVG RP.