Städte und Landkreise in Nordrhein-Westfalen müssen für zusätzliche Kosten beim Ausbau der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten einen Ausgleich erhalten. Dies entschied der VerfGH NRW am Dienstag.
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Seit Dienstag beschäftigt der VGH NRW sich mit den Kosten der Kleinkindbetreuung. Insgesamt 23 Städte und Kreise aus NRW hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie mit zusätzlichen Ausgaben belastet werden sollen.
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