Das BMJ hat Eckpunkte für umfassende Änderungen im Abstammungs-, Adoptions- und Kindschaftsrecht vorgelegt. Viele Neuerungen würden die geltende Rechtslage gehörig entstauben und die Realität des Familienlebens besser abbilden.
Lukas Deppenkemper ist auf das Familien- und Erbrecht spezialisiert. Welche Fragestellungen ihm täglich begegnen und auch, was man bei einem Ehevertrag beachten sollte, erzählt er in der neuen Folge von Irgendwas mit Recht.
Spendet ein Mann privat seinen Samen, dann hat er genau wie jeder andere leibliche Vater ein Umgangsrecht mit seinem Kind, auch wenn dieses zwischenzeitlich adoptiert wurde. Das hat der BGH entschieden.
Erst kürzlich hat sich die GroKo auf einen Entwurf für die Einführung von Kinderrechten ins Grundgesetz geeinigt, sie braucht für das Vorhaben aber noch Stimmen der Opposition. Die bietet jetzt einen Deal an.
Da seine Tochter mit ihrer Mutter und deren Ehemann seit der Geburt zusammenlebt, kann ein biologischer Vater die rechtliche Vaterschaft des Ehemannes nicht beseitigen. Das hat das OLG Hamm entschieden.
Heftige Kritik muss sich Ministerin Lambrecht dafür gefallen lassen, dass sie unverheirateten Vätern trotz des eindeutigen Votums einer BMJV-Arbeitsgruppe kein automatisches Sorgerecht einräumen will. Doch das Ministerium hat seine Gründe.
Das BVerfG entschied im vergangenen Jahr, dass der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig ist. Jetzt hat der Gesetzgeber reagiert.
Im BMJV werden Pläne für eine Reform des Kindschaftsrechts entwickelt. Vor allem ein automatisches Sorgerecht für unverheiratete Väter und ein Umgangsrecht nur noch für Dritte gehören dazu.