Das "neue" Kaufrecht zu Verträgen über digitale Produkte ist jung, deshalb aber nicht wenig praxisrelevant. Vor allem die Mangeldefinition ist für deutsche Juristen ungewohnt. Testen Sie im aktuellen LTO-Quiz, ob Sie es auf dem Kasten haben.
Weil sein BMW rund ein Drittel der gesamten Nutzungsdauer in Reparatur war und immer noch kaputt ist, bekommt ein Käufer nach seinem Rücktritt vom Vertrag mehr Geld zurück als sonst üblich. Das hat das LG Oldenburg entschieden.
Die Weiße Flotte hat ihr Rheinschiff "MS Stadt Düsseldorf" auf eBay angeboten und ausgerechnet vier Kölner Gastronomen haben den Zuschlag bekommen. Was sie mit dem Schiff vorhaben und warum das LG Düsseldorf den Vertrag als wirksam ansieht.
Ein Tesla, der bei einem automatischen Spurenwechsel wie ein "betrunkener Fahranfänger" lenkt und keine Ampeln erkennt? So hat sich das ein Kunde nicht vorgestellt. Tesla muss nun das Fahrzeug zurücknehmen und den Preis zurückzahlen.
Wer mit dem Verkauf von Kryptowährungen Gewinne erzielt, muss diese versteuern. Bitcoin, Ethereum und Co. seien "andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des Einkommensteuergesetz, wie das FG Köln entschied.
Erst nach dem Kauf erfuhr die Käuferin einer Immobilie, dass dort vor 20 Jahren eine Frau und ihr kleines Kind ermordet wurden. Sie wollte den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, blieb vor dem LG Coburg aber erfolglos.
Vom Dieselskandal betroffene Gebrauchtwagenkäufer, die erst 2020 Klage gegen VW erhoben haben, gehen leer aus. Laut BGH trat Verjährung ein. Das Urteil zeigt aber: Für Neuwagenkäufer könnte es anders ausgehen.
Der BGH hat einige Grundsatzfragen im Dieselskandal bereits geklärt, außerdem konnten viele Verfahren außergerichtlich beigelegt werden. Was ist also in Sachen Abgasaffäre noch offen? Hier eine Übersicht.