Nach dem Insolvenzantrag der Ferienfluglinie Niki wird Kritik an der EU-Kommission laut. Sie hatte wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen den Verkauf der Airline an die Lufthansa geäußert. Diese zog daraufhin ihr Angebot zurück. Artikel lesen
Ein Hersteller von Luxus-Kosmetikprodukten sah sein Image gefährdet, weil ein Händler sein Parfüm bei Amazon anbot, obwohl dies vertraglich verboten war. Solche Klauseln seien unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig, so der EuGH.
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Eventim darf zukünftig keine Verträge mehr mit Veranstaltern schließen, die dem Unternehmen den exklusiven Ticketvertrieb einräumen. So werde nämlich die Marktmacht zulasten des Wettbewerbs ausgenutzt, befand das BKartA.
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Wer Tickets für Spiele der Fußball-Nationalmannschaft bei WM und EM kaufen will, muss künftig nicht mehr Mitglied im Fanclub werden. Die Praxis des DFB hatte das Kartellamt auf den Plan gerufen, nun gab es eine Einigung.
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Nach BMW sind die Fahnder der Europäischen Kommission im Zuge des Kartellverdachts auch bei den deutschen Autoherstellern Daimler, Audi und VW vorstellig geworden. Ob ein Verfahren eingeleitet wird, ist nach wie vor offen.
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Um die Kartellvorwürfe gegen deutsche Autobauer war es ruhig geworden. Nun legt Daimler Zahlen vor und facht die Debatte ganz nebenbei wieder neu an.
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Lufthansa übernimmt deutlich mehr als die Hälfte der Flugzeuge von Air Berlin und zahlt dafür rund 210 Millionen Euro. Das Geschäft muss allerdings noch von den Kartellbehörden genehmigt werden.
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Air Berlin wird zwar vorerst nicht zerschlagen, jedoch hat die Lufthansa ihr Interesse an Teilen der insolventen Fluggesellschaft bekräftigt. Martin Bechtold spielt einige Übernahmeszenarien und ihre kartellrechtlichen Folgen durch.
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