Das Urteil des OLG Köln, wonach Kraft Foods mit einer Schokoladen-Verpackung eine 3-D-Marke von Ritter nicht verletzt, bleibt bestehen. Der BGH hat eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung abgewiesen.
Artikel lesen
Anzeige
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.