Was weiß ein Anwalt schon von den Problemen der Justiz – dabei hat ein provokanter LTO-Gastbeitrag mit seiner Analyse Recht, meint Amtsrichter Christian Häntschel. Er sieht aber andere Hürden bei Spezialisierung und Geschäftsverteilung.
Läuft bei einem Einsatz die Body-Cam, sprechen Polizeibeamte nicht mehr unbefangen. Wer dann zum Smartphone greift und filmt, macht sich deshalb nicht strafbar, hat das Landgericht Hanau entschieden. Es appelliert an den Gesetzgeber.
Sieben statt sechs Klausuren, keine Ruhetage und mehr Prüfungsstoff: In Schleswig-Holstein gibt es Pläne, die Prüfungsbedingungen im Ersten Staatsexamen zu verschärfen. Die Jurafachschaft der Universität Kiel ist dagegen.
Mit seiner Entscheidung, einen rechtsextremen Bewerber zum Referendariat zuzulassen, hat der VerfGH Sachsen gegen Bundesrecht verstoßen, meint Klaus F. Gärditz. Die schludrige Begründung schade den Landesverfassungsgerichten insgesamt.
Nach einem Gesetzesentwurf des BMJ soll der BGH künftig Leitentscheidungen in Massenverfahren treffen können, auch wenn eine Revision bei ihm gar nicht mehr anhängig ist. Dadurch sollen Gerichte entlastet und Verfahren beschleunigt werden.
Statt mehr Personal zu fordern, sollten Richter und Staatsanwälte zuerst auf sich selbst schauen: Mit effizienteren Arbeitsabläufen ließen sich viele Verfahren schneller und besser erledigen, meint Strafverteidiger Sebastian T. Vogel.
In Sachsen darf ein Rechtsextremer ins Referendariat, obwohl das Land dagegen Gesetze verschärft hat. Der Verfassungsgerichtshof hat den Weg frei gemacht, ein VG folgt zähneknirschend. Warum scheint die Justiz so hilflos?
Juristenausbildung ohne Verfassungsfeinde, dafür vielleicht doch mit Ruhetagen, höhere Streitwertgrenzen an Amtsgerichten und E-Scooter ohne Haftungsprivilegierung: Die Justizministerinnen und Justizminister hatten viel zu besprechen.