Ein Journalist fotografierte einen vermeintlich an Ebola erkrankten Mann in einem Krankenhaus und schickte das Foto unverpixelt an eine Redaktion. Das LG Aachen sprach den Mann dennoch vom Vorwurf der rechtswidrigen Bildnisverbreitung frei.
Die AfD hatte sich vergeblich gegen die Praxis des BVerfG gewandt, Pressemittteilungen zu eigenen Urteilen bereits vor Urteilsverkündung an Journalisten herauszugeben. Der VGH Baden-Württemberg bestätigte nun die Ansicht des VG Karlsruhe.
Von der "Reichsbürger-Razzia" konnten viele Medien "perfekte" Bilder liefern, denn offenbar waren sie durch staatliche Stellen vorab über Ermittlungsschritte informiert. Für Christian Conrad ist so ein Vorgehen klar rechtswidrig.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezweifelt, ob die Informationspraxis des BVerfG gegenüber Medien dem Gleichbehandlungsgebot im publizistischen Wettbewerb genügt. Hintergrund sind Vorabinfos nur an Journalisten eines Vereins.
Der ausgeschiedene Präsident des BVerfG zu Gast als Andreas im Duz-Interview bei Youtuber Tilo Jung – für Juristen ein Leckerbissen, allerdings in 17 Gängen. Die Highlights aus vier Stunden und eine Ruhepulserhöhung hat Lorenz Leitmeier verfolgt.
Das BVerfG macht bestimmten Journalisten am Abend vor einer Entscheidung die entsprechende Pressemitteilung vorab zugänglich. Das heißt aber nicht, dass auch die AfD als Partei einen Anspruch darauf hat, so das VG Karlsruhe.
Feindschaft gegen die moderne Welt, Impf- oder Technikskepsis oder magisches Denken wurzeln tief. In einem juristischen Lehrbuchfall aus dem Jahr 1953 lassen sich Verbindungen von älterem Okkultismus und moderner Vermarktung entdecken.
Das Bundesgesundheitsministerium will eine Frage von Journalisten zur Maskenbeschaffung im April 2020 nicht richtig beantworten. Das VG Köln hat dem Ministerium deswegen ein Zwangsgeld angedroht.