Das Jugendamt darf von ALG II-Empfängern keine Unterhaltszahlungen verlangen. Auch dann nicht, wenn nicht das gesamte Einkommen auf das ALG II angerechnet wird. Sonst bräuchte man ja nicht zu arbeiten, entschied das LSG in Celle.
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Nach Ansicht des LSG in Celle gehören zu den Umzugskosten auch jene für die Umstellung von Telefon und Internet und einen Nachsendeauftrag bei der Post. Sie müssen deshalb unter Umständen vom Jobcenter getragen werden.
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Das SG Dortmund hat den Ausschluss eines arbeitssuchenden Unionsbürger aus der Slowakei von der Grundsicherung für Arbeitssuchende bestätigt. Der Mann könne sich selbst helfen - durch Rückreise in die Slowakei.
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Das Informationsfreiheitsgesetz begründet keinen Anspruch auf Zugang zu sämtlichen Durchwahlnummern aller Mitarbeiter des Jobcenters. Das entschied das OVG in Münster als erstes Obergericht zu dieser Frage.
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Empfänger von Hartz IV dürfen ohne entsprechende Qualifikation nicht zur Betreuung von Kindern und Senioren gezwungen werden, entschied das LSG in Mainz.
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