"Werteunterricht" heißt es im bayerischen Lehrplan, Religionsunterricht und "Etikettenschwindel" nennen es die Kritiker. Deren Klage gegen das vor einem Jahr neu eingeführte Wahlpflichtfach hat der VerfGH nun aber abgewiesen.
Das Land Hessen wollte die Gestaltung des Islamunterrichts selbst in die Hand nehmen. Der muslimische Ditib-Verband wehrte sich dagegen und bleibt nun auch in zweiter Instanz erfolgreich.
Der Religionsgemeinschaft Maktab Tarighat Oveyssi Shahmaghsoudi - Schule des islamischen Sufismus wurde der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Winheller hat rechtlich beraten.
Ein versklavtes Mädchen wurde im Irak von einem IS-Mann unter sengender Sonne im Freien angebunden und starb. Das OLG München verurteilte die nach Deutschland zurückgekehrte Ex-Frau des Mannes u. a. wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit.
An mehr als 350 Schulen in Bayern soll es bald ein Wahlpflichtfach "Islamischer Unterricht" geben. Das finden scheinbar nicht alle gut. Einen Tag nach dem entsprechenden Landtagsbeschluss ist die erste Klage am BayVerfGH eingegangen.
Weil das Land Hessen an der Unabhängigkeit des Moscheeverbands Ditib von der Türkei zweifelt, nahm es die Gestaltung des Islamunterrichts selbst in die Hand. Dagegen wehrte sich der Verband nun erfolgreich.
Das Land Hessen will beim islamischen Religionsunterricht nicht mehr mit dem Moscheeverband Ditib zusammenarbeiten. Vorläufiger Rechtsschutz dagegen wurde dem Ditib versagt. "Schlicht nicht nachvollziehbar", befand nun das BVerfG.
Der mutmaßliche islamistische Gefährder Sami A. kommt nicht zurück nach Deutschland. Der Tunesier, dessen Abschiebung 2018 eine Debatte über den Rechtsstaat ausgelöst hatte, blieb auch vor dem OVG NRW ohne Erfolg.