Die Debatte um Burkas in Gerichten erhitzt die Gemüter. Mit Unterstützung aus dem Südwesten wollte Bayern am Freitag einen scharf formulierten Antrag im Bundesrat einbringen. Doch es kam anders.
Am Freitag will Justizminister Bausback den Bundesrat über ein Verbot von Vollverschleierung in Gerichtssälen abstimmen lassen. Burka und Niqab erschwerten die Ermittlung der Wahrheit und eine effektive Verhandlungsführung.
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Das öffentliche Tragen von Burkas zu verbieten, hieße illusorische Sicherheit durch reale Freiheitsbeschränkungen erlangen. Verfassungsrechtlich zulässig wäre es nur in engen Grenzen, meint Felix Ekardt.
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Großes Indianerehrenwort: Hier geht es fast gar nicht um orientalische Verhüllungspraktiken aus Gründen von Religion oder Scham. Die USA zeigen, wie sich auch eine liberale Gesellschaft über Maskierung streiten kann. Von Martin Rath.
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Das oberste französische Verwaltungsgericht hat das umstrittene Burkini-Verbot einer Gemeinde an der Côte d'Azur gekippt. Die Verunsicherung nach den Terroranschlägen im Land reiche nicht aus, um die Verordnung zu begründen.
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Eine Frau muslimischen Glaubens darf keinen Gesichtsschleier im Unterricht eines Abendgymnasiums in Osnabrück tragen, entschied das VG. Dabei hätte das Gericht möglicherweise anders entschieden - wenn sie zur Verhandlung gekommen wäre.
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Die Bilder schockten die Welt: Mit Hacken und Äxten zerschlugen Dschihadisten jahrhundertealte religiöse Bauwerke in Timbuktu, Mali. Ein Täter steht derzeit vor dem IStGH – und hat ein Geständnis abgelegt.
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Über Burka-Verbot und doppelte Staatsbürgerschaft hat die Union zuletzt gestritten. Jetzt legen ihre Innenminister einen Kompromiss vor: Kein komplettes Verbot der Vollverschleierung, sondern ein Gebot zum "Gesicht zeigen".
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