Das öffentliche Tragen von Burkas zu verbieten, hieße illusorische Sicherheit durch reale Freiheitsbeschränkungen erlangen. Verfassungsrechtlich zulässig wäre es nur in engen Grenzen, meint Felix Ekardt.
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Großes Indianerehrenwort: Hier geht es fast gar nicht um orientalische Verhüllungspraktiken aus Gründen von Religion oder Scham. Die USA zeigen, wie sich auch eine liberale Gesellschaft über Maskierung streiten kann. Von Martin Rath.
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Das oberste französische Verwaltungsgericht hat das umstrittene Burkini-Verbot einer Gemeinde an der Côte d'Azur gekippt. Die Verunsicherung nach den Terroranschlägen im Land reiche nicht aus, um die Verordnung zu begründen.
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Eine Frau muslimischen Glaubens darf keinen Gesichtsschleier im Unterricht eines Abendgymnasiums in Osnabrück tragen, entschied das VG. Dabei hätte das Gericht möglicherweise anders entschieden - wenn sie zur Verhandlung gekommen wäre.
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Die Bilder schockten die Welt: Mit Hacken und Äxten zerschlugen Dschihadisten jahrhundertealte religiöse Bauwerke in Timbuktu, Mali. Ein Täter steht derzeit vor dem IStGH – und hat ein Geständnis abgelegt.
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Über Burka-Verbot und doppelte Staatsbürgerschaft hat die Union zuletzt gestritten. Jetzt legen ihre Innenminister einen Kompromiss vor: Kein komplettes Verbot der Vollverschleierung, sondern ein Gebot zum "Gesicht zeigen".
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Eine Unternehmenspraxis, nach der Arbeitnehmerinnen beim Kontakt mit Kunden kein islamisches Kopftuch tragen dürfen, ist diskriminierend. So beurteilt es jedenfalls die EuGH-Generalanwältin Sharpston in ihren Schlussanträgen.
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Die nach islamischem Recht vereinbarte "Abendgabe" des Mannes nur für den Fall der Verstoßung seiner Frau ist mit deutschem Recht nicht vereinbar. Das entschied nun das OLG Hamm. Die Unterhaltspflicht sei vom Trennungsgrund unabhängig.
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