Im Rahmen einer islamischen Hochzeit versprach der Bräutigam seiner Angetrauten eine Pilgerreise nach Mekka als sogenannte Morgengabe. Nach der Scheidung wollte sie diese nun einklagen - vergeblich.
Weil "anstoßerregende Krankheiten" unter einem Burkini nicht zu sehen seien, hat die Stadt Koblenz sie in ihrer Badeordnung verboten. An Neoprenanzügen für Sportschwimmer störte sich dagegen niemand. So geht's nicht, entschied das OVG.
Der Auftritt der sogenannten Scharia-Polizei wird wohl erneut den BGH beschäftigen. Das LG Wuppertal verurteilte in der vergangenen Woche sieben Teilnehmer zu Geldstrafen. Fast alle haben dagegen Revision eingelegt.
Eine einzelne Kieler Studentin hat einen bemerkenswerten Vorgang ins Rollen gebracht: Union und FDP in Schleswig-Holstein wollen ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung in Hörsälen, der grüne Koalitionspartner sträubt sich.
Für den Auftritt der sogenannten Scharia-Polizei sind die Verantwortlichen nun doch noch zu Geldstrafen verurteilt worden. Das LG Wuppertal kam zu dem Ergebnis, dass von den Warnwesten eine "einschüchternde Wirkung" ausgegangen sei.
Die juristische Posse um einen Schulbesuch in einer Moschee hat ihr Ende gefunden. Die Eltern eines Schülers müssen ein Bußgeld zahlen, weil sie ihren Sohn nicht zur Schule schickten, als ein Moscheebesuch geplant war*.
Ende 2018 hat die Koblenzer Badeordnung, die Burkinis ins Schwimmbädern untersagt, für Aufmerksamkeit gesorgt. Eine Muslima hat nun beim OVG Rheinland-Pfalz einen Antrag auf Normenkontrolle gestellt.
Die bayerische Regierung darf ihren Richterinnen und Richtern das Tragen religiöser Symbole im Verhandlungssaal verbieten. Ein Kopftuch etwa könnte Zweifel an der Unparteilichkeit der Rechtsprechenden wecken, entschied der VerfGH.