Google und Meta müssen den Meldepflichten des umstrittenen NetzDG in dessen § 3a nicht nachkommen. Die Norm verstößt nach Ansicht des VG Köln gegen Unionsrecht und ist damit unanwendbar – genau wie eine weitere zentrale Vorschrift.
Wer mit dem Verkauf von Kryptowährungen Gewinne erzielt, muss diese versteuern. Bitcoin, Ethereum und Co. seien "andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des Einkommensteuergesetz, wie das FG Köln entschied.
Facebook durfte Nutzern nicht per AGB vorschreiben, unter Klarnamen auftreten zu müssen, entschied der BGH. Unmittelbar betrifft die Entscheidung allerdings nur Altfälle.
Nicht zuletzt die Bundesinnenministerin fordert ein strengeres Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte in den Kanälen des Messengerdienstes. Ein Weg könnte über den MStV führen - und zwar bis hin zur Sperrung, meinen Jonas Kahl und Simon Liepert.
Andrea zur Nieden ist Vice President bei der Deutschen Telekom für Breitbandförderung. Wie dieser Job Jura, Management und Kommunikation verbindet und damit verschiedene Perspektiven eröffnet, erzählt sie in Irgendwas mit Recht.
Internetplattformen sollen im Kampf gegen Hass im Netz stärker in die Pflicht genommen und die Marktmacht von Internetriesen beschränkt werden. Diesen Zielen ist die EU nun einen Schritt nähergekommen.
Der Cyberbunker für kriminelle Geschäfte im Darknet wird die Justiz weiter beschäftigen. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat gegen das Urteil des LG Trier Revision eingelegt.