Der Cyberbunker für kriminelle Geschäfte im Darknet wird die Justiz weiter beschäftigen. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat gegen das Urteil des LG Trier Revision eingelegt.
Der Cyberbunker warb damit, technisch alles möglich zu machen – außer Kinderpornografie und Terrorismus. Zigtausende Deals im Darknet liefen über die Server. Jetzt sind die Betreiber des Rechenzentrums verurteilt worden.
Im Fokus der IMK stand das Thema "Hass und Hetze", insbesondere im Internet. Auf Wunsch der Innenminister soll sich das NetzDG künftig auch auf Messengerdienste wie Telegram erstrecken. Was sonst noch beschlossen wurde:
Der Europäische Rat stimmte über seine Verhandlungspositionen zum Digital Service Act und Digital Markets Act ab. Zusammen sollen sie Plattformen zu mehr Transparenz verpflichten und Hassrede bekämpfen.
Ab 1. Dezember gelten neue Regelungen für alle Webseitenbetreiber, App-Anbieter und Telekommunikationsunternehmen. Ob damit nun die Cookie-Banner verschwinden und welche weiteren Neuerungen das TTDSG bringt, erörtert Kristina Schreiber.
Es geht um Scheinfirmen, Anlagebetrug und dunkle Finanzmachenschaften im Internet. Einer, der davon mutmaßlich profitiert hat, steht nun in Bayern vor Gericht. Der Prozessauftakt ist auf den 23. November terminiert.
Das EuG weist die Klage von Google gegen eine Entscheidung der EU-Kommission ab. Die Kommission hatte dem Konzern eine Geldstrafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro auferlegt.
Russische Gerichte verurteilen zunehmend häufig ausländische IT-Konzerne. Es geht um Inhalte zu Demonstrationen, aber auch um Kinderpornographie. Die jüngste Entscheidung richtet sich gegen Google und Telegram.