Wo bisher nur die Beihilfe möglich ist, soll ein eigener Straftatbestand eingeführt werden, findet das Bundeskabinett bezüglich krimineller Handelsplattformen. Notare und Justiz müssen sich auf schnellere Digitalisierung einstellen.
Zahlreiche Länder sind an der Aktion gegen die Plattform DarkMarket beteiligt. Dort sollen Drogen und Falschgeld gehandelt worden sein. An der deutsch-dänischen Grenze geht der mutmaßliche Betreiber den Fahndern ins Netz.
Nachdem der EGMR am Dienstag die Türkei verurteilt und die Freilassung eines Oppositionspolitikers angeordnet hatte, wurde die Website des EGMR von einer Cyberattacke getroffen. Erdogan wirft dem EGMR indes "Scheinheiligkeit" vor.
Auf Nutzer von Videoplattformen bei Urheberrechtsverstößen zuzugreifen, bleibt weiterhin schwierig: Daten wie Mail- oder IP-Adressen müssen die Plattformbetreiber nicht herausgeben, entschied der BGH, nachdem er den EuGH befragt hatte.
Ganze fünf Arbeitstage räumte das BMI den Verbänden ein, um zum Hate-Speech-Reparaturgesetz inhaltlich Stellung zu beziehen. In der Kürze der Zeit ist das für viele fundiert kaum möglich. BRAK und Co. sind empört.
Wenn das Gesetz gegen Hass im Netz in Kraft tritt, bedeutet das nicht nur mehr Arbeit für das BKA, sondern auch für die Polizei in den Ländern. Beim LKA in Berlin ist man darauf vorbereitet, sagt Staatsschützerin Sarah-Marisa Wegener.
Das BMJV hat einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit krimineller Handelsplattformen im Internet veröffentlicht. Die Betreiber sollen sich künftig nicht mehr auf Unwissenheit berufen können.
Das Gesetz gegen Hasskriminalität im Netz liegt seit Monaten beim Bundespräsidenten – es kann nicht ausgefertigt werden, weil es offensichtlich verfassungswidrig ist. Nun hat das BMI ein Reparaturgesetz vorgelegt. Wie geht es weiter?