Internetplattformen sollen im Kampf gegen Hass im Netz stärker in die Pflicht genommen und die Marktmacht von Internetriesen beschränkt werden. Diesen Zielen ist die EU nun einen Schritt nähergekommen.
Der Cyberbunker für kriminelle Geschäfte im Darknet wird die Justiz weiter beschäftigen. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat gegen das Urteil des LG Trier Revision eingelegt.
Der Cyberbunker warb damit, technisch alles möglich zu machen – außer Kinderpornografie und Terrorismus. Zigtausende Deals im Darknet liefen über die Server. Jetzt sind die Betreiber des Rechenzentrums verurteilt worden.
Im Fokus der IMK stand das Thema "Hass und Hetze", insbesondere im Internet. Auf Wunsch der Innenminister soll sich das NetzDG künftig auch auf Messengerdienste wie Telegram erstrecken. Was sonst noch beschlossen wurde:
Es geht um Scheinfirmen, Anlagebetrug und dunkle Finanzmachenschaften im Internet. Einer, der davon mutmaßlich profitiert hat, steht nun in Bayern vor Gericht. Der Prozessauftakt ist auf den 23. November terminiert.
Bremen hat eine Verstärkung von Polizei und Justiz in den EncroChat-Verfahren beschlossen, um die siebenfach erhöhte Zahl an Fällen im Bereich der organisierten Kriminalität zu bewältigen.
Zwei Tage lang konnte geboten werden - am Mittwoch erfolgte der Zuschlag. Bei der ersten Online-Versteigerung der Digitalwährung Bitcoin durch die deutsche Justiz wurden Preise deutlich über Kurswert erzielt.
Cyberkriminelle haben längst auch Rechtsanwälte als lohnende Ziele für Erpressung, Betrug und Wirtschaftsspionage ausgemacht. Marc Maisch erklärt aktuelle Maschen der Täter und skizziert die wichtigsten Schutzmaßnahmen für die Praxis.