Pegida-Gründer Lutz Bachmann muss für seine herabwürdigenden Äußerungen über Flüchtlinge im Internet eine Geldstrafe bezahlen. Die Berufung gegen die erstinstanzliche Verurteilung wurde zurückgezogen.
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Für illegale Uploads ins Internet kann der Anschlussinhaber als Störer haften. Internetnutzer, die sich auf das voreingestellte WLAN-Passwort des Router-Herstellers verlassen, können auf der sicheren Seite sein, so der BGH.
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Wer die Bundesliga live vom heimischen Sofa aus verfolgen will, muss dafür ein Pay-TV Abo abschließen. Die billigere Methode: Man greift auf Card-Sharing Anbieter zurück. Diese wiederum machen sich strafbar, entschied das OLG Celle.
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Unnötig, ungeeignet, unbestimmt - der Entwurf eines neuen Straftatbestandes zur Bekämpfung von Botnetzen verkörpert so ziemlich alles, was falsch läuft in der Strafgesetzgebung, findet Ulf Buermeyer.
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Der Justizminister hat die Betreiber sozialer Medien wegen ihrer Löschungspraxis kritisiert. Twitter, Facebook und Co. kämen Meldungen von Usern noch zu selten nach. Besser sei die Lage, wenn Organisationen Beiträge anzeigen, so Maas.
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Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom darf die Gerichtsverhandlung über seine Auslieferung an die USA live streamen, entschied ein Gericht in Neuseeland. Die USA werfen dem Megaupload-Gründer massive Urheberrechtsverletzungen vor.
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Weil er Videos mit Inhalten des IS ins Internet gestellt hatte, wurde ein 22-Jähriger am Mittwoch vom AG Augsburg wegen Volksverhetzung verurteilt. In den Videos soll unter anderem zum Märtyrertod aufgerufen worden sein.
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Nach langem Ringen hat sich die Regierung zu einer klaren Abschaffung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber bekannt – jedenfalls in der Begründung ihres Entwurfs. Die neue Vorschrift selbst lässt jedoch zentrale Fragen offen.
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