Vor der Insolvenz an einzelne Gläubiger geleistete Zahlungen konnten bislang bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit zurückgefordert werden. Eine Reform soll für mehr Rechtssicherheit sorgen. Das gelingt ihr nur teilweise, meint Johannes Landry.
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Die Insolvenz der EN Storage beschäftigt nicht nur das Insolvenzgericht, sondern auch die Staatsanwaltschaft. Das Unternehmen hatte Geld von Anlegern eingeworben, um in IT-Infrastruktur zu investieren.
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Wer im Wirtschaftsleben mitspielt, muss auch seine Daten im Gesellschaftsregister preisgeben. Selbst nach Auflösung einer Gesellschaft hätten Geschäftspartner gerechtfertigte Interessen an früheren Tätigkeiten, so der EuGH.
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Die Insolvenz der Drogeriemarktkette Schlecker hat ein gerichtliches Nachspiel. Am Montag hat der Prozess gegen den Unternehmensgründer Anton Schlecker begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Bankrott vor. Es geht um 20 Millionen Euro.
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Die InsO sorgt stellenweise für massives Risiko, insbesondere die Insolvenzanfechtung kann Gläubiger noch nach Jahren treffen. Alexandra Schluck-Amend hält die kommende Reform für förderlich, meint aber, dass mehr möglich gewesen wäre.
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Die Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz muss dem Insolvenzverwalter des Versandhauses 520.000 Euro plus Zinsen zahlen, entschied das OLG Hamm. Görg und Dr. Ringstmeier & Kollegen waren die Rechtsvertreter in dem Verfahren. Artikel lesen
SPD und Union haben sich auf eine Reform des Insolvenzrechts geeinigt, der Bundestag soll das Gesetz am Donnerstag verabschieden. Es soll Gläubigern mehr Sicherheit geben.
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