Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat zugestimmt: Das Finanzpaket von Union, SPD und Grünen kann kommen. Damit wird die Schuldenbremse gelockert, ein Sondervermögen geschaffen – und das trotz einer Menge Gegenwind.
Die FDP-Fraktionen in NRW und Bremen wollten per Eilantrag verhindern, dass die Landesregierungen einer Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse im Bundesrat zustimmen. Die zwei Verfassungsgerichtshöfe lehnten die jeweiligen Anträge jedoch ab.
Der Bundestag billigt das Finanzpaket von Union, SPD und Grünen mit der nötigen Zweidrittelmehrheit. Nun muss noch der Bundesrat der Lockerung der Schuldenbremse und dem Sondervermögen zustimmen. Müssen die Gerichte noch einmal ran?
Union und SPD wollen eine gelockerte Schuldenbremse und ein Sondervermögen für die Instandsetzung der Infrastruktur in Sondersitzungen durch den Bundestag peitschen. Ein erster Gesetzentwurf regelt nun die Details der geplanten Änderungen.
Schwarz-Rot hat ein gigantisches Finanzpaket geschnürt und steuert auf Koalitionsgespräche zu. Kurzfristig Hunderte Milliarden Euro neue Schulden machen – das bleibt nicht ohne Kritik. Verfassungsrechtler sehen hier aber keine Probleme.
Die geplante Beschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen trifft auf die Kritik, den Rechtsschutz der Bürger zu beeinträchtigen. Anlässlich des Jubiläumssymposiums des BVerwG hat sich Bundesjustizminister Buschmann nun klar positioniert.
Ein international besetztes Bankenkonsortium schnürt mit der Northern Fiber Holding ein Paket zur langfristigen Fremdfinanzierung, das weitere Maßnahmen zum Ausbau digitaler Infrastruktur ermöglichen soll.