Urlaub wegen Corona lieber aufsparen? Oder verfällt der zum Jahresende? Markus Künzel und Michaela Felisiak erklären, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt beachten müssen.
Immer wieder kommt es zum Streit über nicht genommene Urlaubstage: Verfallen diese oder kann man sie unbegrenzt ansammeln? Das BAG hat eine Entscheidung über diese Frage vertagt und dem EuGH vorgelegt, erläutert Audrey Bouffil.
Die Kollegen tragen keinen MNS und gelüftet wird das Büro auch nie? Dann hilft vielleicht ein Hinweis an die Aufsichtsbehörden, denn der Arbeitsschutz gegen Covid-19 ist bundeseinheitlich geregelt. Die Details erklärt Michael Fuhlrott.
Wer einen Gekündigten nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung weiter beschäftigt, will keinen neuen Arbeitsvertrag. Dessen Bestehen richtet sich allein nach deutschen Begriffen, nicht nach europäischen, erklärt Radoslaw Kleczar.
Ein gekündigter Arbeitnehmer muss sich um einen neuen Job bemühen, auch wenn er gegen die Kündigung klagt. Der bisherige Arbeitgeber darf nun sogar Auskunft über unterbreitete Vermittlungsvorschläge verlangen, erläutert Stefan Lochner.
Das Land Berlin stellt eine Lehrerin nicht ein, weil sie ein Kopftuch trägt. Es verweist auf das Berliner Neutralitätsgesetz. Doch bekommt sie dafür auch eine Entschädigung wegen Diskriminierung nach dem AGG?
Nach einer Kündigung versuchen Beschäftigte, zumindest eine hohe Abfindung auszuhandeln und bringen den Auskunftsanspruch der DSGVO ins Spiel. Wann sie dabei die Grenze zum Rechtsmissbrauch überschreiten, erklären Gerd Kaindl und Dominik Sorber.
Der deutsche Gesetzgeber darf die EU-Whistleblower-Richtlinie nicht einfach 1:1 umsetzen – Vorfälle wie der Corona-Ausbruch bei Tönnies zeigen deutlich, dass der Anwendungsbereich bisher keinen ausreichenden Schutz bietet.