Corona und trotzdem eine Weihnachtsfeier? Nicht erlaubt, erklärt Michael Fuhlrott im Interview. An einer digitalen Ersatzveranstaltung müssen Mitarbeiter in der Regel nicht teilnehmen – und ins Büro fahren erst recht nicht.
Der Auftrag kommt per App – und dabei ggf. ein Arbeitsverhältnis zustande: Crowdworker können Arbeitnehmer sein, so das BAG. Eine Kracherentscheidung, meint Michael Fuhlrott – aber nicht zwangsläufig das Ende des Geschäftsmodells.
Das BAG wird entscheiden, ob eine Crowdsourcing-Plattform Arbeitgeber ihrer Dienstleister ist. Bisher gelten diese Auftragnehmer in der Regel als Selbstständige – und das trifft meist auch die Sachlage, meint Anja Mengel.
Die ZDF-Redakteurin Birte Meier erstritt vor dem BAG, dass auch arbeitnehmerähnliche Beschäftigte unter das EntgTranspG fallen. Die Urteilsgründe zeigen: Die Argumentation bleibt nicht ohne Widersprüche, so Alexander Willemsen.
Frauen in Vorständen und der Geschäftsführung haben keinen Anspruch auf Mutterschutz. Mehrere Bundesländer brachten nun eine Beschlussvorlage in die JuMiKo ein, um dies zu ändern.
Urlaub wegen Corona lieber aufsparen? Oder verfällt der zum Jahresende? Markus Künzel und Michaela Felisiak erklären, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt beachten müssen.
Immer wieder kommt es zum Streit über nicht genommene Urlaubstage: Verfallen diese oder kann man sie unbegrenzt ansammeln? Das BAG hat eine Entscheidung über diese Frage vertagt und dem EuGH vorgelegt, erläutert Audrey Bouffil.
Die Kollegen tragen keinen MNS und gelüftet wird das Büro auch nie? Dann hilft vielleicht ein Hinweis an die Aufsichtsbehörden, denn der Arbeitsschutz gegen Covid-19 ist bundeseinheitlich geregelt. Die Details erklärt Michael Fuhlrott.