Wer während seines Urlaubs in Quarantäne muss, dabei aber nicht krank ist, kann sich die Urlaubstage nicht wieder gut schreiben lassen. Der Urlaubsanspruch ist erfüllt, bestätigte das LAG die Vorinstanz.
Zeitarbeit ist nur vorübergehend zulässig – Uneinigkeit herrscht indes darüber, was das bedeutet. Der EuGH hat nunmehr Hinweise für die Auslegung des Merkmals gegeben. Viele entscheidende Fragen bleiben aber offen, erklärt Johanna Keil.
PWWL verstärkt sich am Standort München mit einem fünfköpfigen Team um Georg Annuß, der als Of Counsel einsteigt. Mit ihm wechseln zum 1. Juli zwei Partner und zwei Associates.
Legt eine Arbeitgeberin in ihrem Betrieb die 2G-Regelung fest, so kann einer nicht geimpften Arbeitnehmerin gekündigt werden. Das urteilte das ArbG Berlin im Fall einer Musical-Darstellerin.
Weniger Eingänge, weniger Erledigungen, längere Verfahrensdauer: Die Zahlen des BAG haben sich im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert – das aber hat seine Gründe.
Die Stadt München hat den Chefdirigenten der dortigen Philharmoniker, Waleri Gergijew, entlassen. Der Mann gilt als Freund Putins. Arbeitsrechtlich könnte das in diesem Fall passen.
Marc Repey und Constantin von Köckritz kehren Abeln den Rücken und sind ab sofort mit RvK Repey von Köckritz am Markt. Sitz der neuen Kanzlei mit Schwerpunkt Arbeitsrecht ist Berlin.
Arbeitnehmer müssen DSGVO-Auskunftsansprüche konkret bezeichnen, sonst ist die Klage unzulässig. Arbeitgeber können die Auskunft zum Schutz von Whistleblowern verweigern – die Voraussetzungen sind aber noch unklar, weiß Dominik Sorber.