Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen müssen ab Mitte März geimpft oder genesen sein. Eine solche betriebsbezogene Impfpflicht fordern Gefängnisleiter nun auch für die Insassen und Bediensteten im Justizvollzug.
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat sich zurückhaltend zu einer allgemeinen Impfpflicht geäußert. Eine Einführung kommt für ihn nur Betracht, wenn die Impfung mehr als "zwei, drei Monate" gegen das Coronavirus schützen sollte.
Seit Mitte Dezember gilt für Gesundheits- und Pflegepersonal die Corona-Impfpflicht. Nun wenden sich 23 Personen mit einer Verfassungsbeschwerde verbunden mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese Regelung.
Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen müssen ab Mitte März geimpft oder genesen sein, sonst drohen Tätigkeitverbote und Kündigung. Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen erklärt Michael Fuhlrott im Interview.