Weil er den inländischen Rechtsweg nicht ausgeschöpft hat, scheitert ein französischer Feuerwehrmann mit seiner Beschwerde gegen die Corona-Impfpflicht vor dem EGMR.
Die Stadt Duisburg durfte kein Tätigkeitsverbot wegen fehlender Corona-Schutzimpfungen gegen die Mitarbeiterin in der Verwaltung einer Klinik verhängen. Das hat das VG Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden.
Das von dem Gesundheitsamt ausgesprochene Tätigkeitsverbot für eine nicht gegen Covid-19 geimpfte Sekretärin einer Klinik ist rechtmäßig. Auch wenn andere Gesundheitsämter untätig sind, verneinte das OVG einen Gleichheitsverstoß.
Ein Krankenhausträger durfte einer medizinischen Fachangestellten schon Monate vor Inkrafttreten der gesetzlichen Impfpflicht kündigen. Die Frau hatte sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen.
Eine Zahnarztmitarbeiterin darf ohne Corona-Impfung die Praxis nicht betreten. Das OVG sieht keinen Grund, warum die nun vorherrschende Omikron-Variante etwas an der Einschätzung des BVerfG zur Impfpflicht ändern sollte.
Das BVerfG hat die faktische Impfpflicht gegen Masern in Kindertagesstätten zu Recht für verfassungskonform erachtet, meint Klaus F. Gärditz. Die Argumentation des Ersten Senats zur Verwendung eines Mehrfachimpfstoffs sei indes bedenklich.
Vier Elternpaare scheiterten in Karlsruhe mit ihrer Verfassungsklage gegen die Masernimpfpflicht. Es gab zwar Zugeständnisse an die Impfskeptiker, doch diese sind eher theoretischer Natur und letztlich halbherzig, meint Christian Rath.
Die Impfpflicht für Kitakinder gegen die Masern ist verfassungskonform. Das hat das BVerfG entschieden und die Verfassungsbeschwerden mehrerer Eltern abgewiesen.