Das Volksverhetzungsverfahren gegen einen polnischen Priester vor dem AG Köln wird eingestellt und mit einer Geldauflage sanktioniert. Es ging um Äußerungen zulasten von Homosexuellen.
Wenn eine Ausssage theologisch fundiert ist, kann sie dann den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen? Damit befasst sich das LG Bremen in zweiter Instanz im Fall des evangelischen Geistlichen Olaf Latzel.
Weil er Homosexuelle als Verbrecher beschimpft hatte, wurde ein Bremer Pastor 2020 wegen Volksverhetzung verurteilt. Am Montag beginnt vor dem Landgericht Bremen die Berufungsverhandlung. Ein ungewöhnlicher Fall mit langer Vorgeschichte.
Ein YouTuber wehrte sich dagegen, "schwul" und "Bastard" genannt zu werden. Doch nur "Bastard" sei beleidigend, meinte das LG Köln. Dem widersprach das OLG nun deutlich. Auch "schwul" könne diskriminierend sein.
Wer Homosexuelle als "a-sexuelle Erotikvereinigungen" abwertet und im Zusammenhang mit ihrem Adoptionsrecht von einem möglichen "Horror-Kinderschänder-Szenario" spricht, macht sich nach Auffassung des OLG Frankfurt nicht strafbar.
In Nordirland bestellte ein Schwulenaktivist einen Kuchen mit dem Spruch "Unterstützt gleichgeschlechtliche Ehe". Die Bäckerei weigerte sich unter Berufung auf den christlichen Glauben des Inhabers. Der Mann scheiterte nun vor dem EGMR.
In der spanischen Geburtsurkunde eines Mädchens stehen ihre zwei Mütter. Diese Urkunde muss laut EuGH auch in allen anderen EU-Ländern anerkannt werden. Damit stärkt er die Rechte von Regenbogenfamilien in der gesamten Union.
Überwiegend positiv haben Verbände und Bürgerrechtsorganisationen auf die rechtspolitischen Pläne der Ampel-Koalition und den neuen Koalitionsvertrag reagiert. Einige von ihnen sehen darin eine Reihe ihrer Kern-Forderungen umgesetzt.