Ein 100-jähriger ehemaliger Wachmann des KZ Sachsenhausen muss sich ab Oktober vor dem LG Neuruppin wegen Beihilfe zum Mord in 3.518 Fällen verantworten.
Auch in dritter Instanz hat ein wegen Volksverhetzung verurteilter Mann keinen Erfolg gehabt. Weil er den Holocaust geleugnet hatte, war er zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden.
Auf seiner Website bezeichnete er sie als "entartet" und verglich sie mit Wachleuten und Ärzten in Konzentrationslagern. Dies hat er nun nach einem Urteil des LG Hamburg zu unterlassen. Außerdem muss er eine Entschädigung leisten.
Ein Abtreibungsgegner setzt im Internet Abtreibungen mit den Verbrechen des Holocausts gleich und greift dabei auch die bekannte Gießener Ärztin Hänel an. Die wehrt sich vor Gericht, eine Entscheidung zeichnet sich schon ab.
Heute vor 50 Jahren traf der BGH zwei unverfängliche Entscheidungen zu Folgeschäden des Zweiten Weltkriegs. Ihnen voraus gingen zwei Gesetze und ein politischer Streit, der die junge Republik in Lager gespalten hatte.
Die östereichischen Gerichte hätten sich nie mit einem wesentlichen Teil der Vorwürfe eines KZ-Überlebenden beschäftigt, der sich durch einen rechten Zeitschriftenbeitrag diffamiert sah. Das entschied der EGMR am Donnerstag.
Die prominente Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck muss ins Gefängnis. Das OLG Hamm bestätigte eine Entscheidung des Landgerichts, wonach die Strafe der 90-Jährigen nicht zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der frühere NPD-Landtagsabgeordnete Udo Pastörs ist mit einer Beschwerde gegen seine Verurteilung aus dem Jahr 2012 vor dem EGMR gescheitert. Den Holocaust zu leugnen, sei nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, befanden die Richter.