Beleidigungen, Drohungen und Verleumdungen im Netz: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Rechtsextremismus und Hasskriminalität bekämpfen soll.
Am Mittwoch wird die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket gegen Hasskriminalität im Netz beschließen - inklusive Meldepflicht und Passwortherausgabe durch Internetplattformen. Das dürfte zu rund 150.000 neuen Ermittlungsverfahren pro Jahr führen.
Menschenverachtende Kommentare sind im Netz an der Tagesordnung. Bayern verschärft nun den Kampf dagegen - und ernennt den ersten Hate-Speech-Beauftragten des Landes.
Nach massiver Kritik am Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz will Bundesjustizministerin Lambrecht diesen noch mal überarbeiten. Ihr sei wichtig, dass es eine hohe Akzeptanz für das Gesetzespaket gebe.
Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität wird die Strafjustiz nach Einschätzung des DRB sehr fordern. Um die hohe Zahl zusätzlicher Verfahren zu bewältigen, brauche es 400 neue Staatsanwälte und Strafrichter.
Das BMJV hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des NetzDG vorgelegt. Facebook, Twitter und Co. sollen für den Umgang mit Hass-Kommentaren genauere Vorgaben bekommen. Zugleich geht es auch ums Overblocking.
Der Bürgermeister von Kamp-Lintfort sieht sich Bedrohungen von rechts ausgesetzt und klagt auf Erteilung eines Waffenscheins. Aber dürfen sich Kommunalpolitiker zur Selbstverteidigung bewaffnen? Das wird das VG Düsseldorf entscheiden.
Während § 188 StGB vor zwei Jahren beinahe der Böhmermann-Affäre zum Opfer fiel, soll die Vorschrift jetzt Hetze gegen Kommunalpolitiker eindämmen. Nachvollziehbar und doch zu kurz gedacht, meint Alexander Heinze.