Wenn das Gesetz gegen Hass im Netz in Kraft tritt, bedeutet das nicht nur mehr Arbeit für das BKA, sondern auch für die Polizei in den Ländern. Beim LKA in Berlin ist man darauf vorbereitet, sagt Staatsschützerin Sarah-Marisa Wegener.
Das Gesetz gegen Hasskriminalität im Netz liegt seit Monaten beim Bundespräsidenten – es kann nicht ausgefertigt werden, weil es offensichtlich verfassungswidrig ist. Nun hat das BMI ein Reparaturgesetz vorgelegt. Wie geht es weiter?
Die scheinbare Anonymität des Internets nutzen viele aus, um dort ihrem Hass auf andere Menschen freien Lauf zu lassen. Polizisten und Staatsanwälte wollen mit einer gezielten Aktion zeigen, dass dies nicht folgenlos bleibt.
Wer unkommentiert Inhalte teilt, die auch auf Hate Speech schließen lassen, der ist selber schuld, wenn dann das Nutzerkonto gesperrt wird. Schmerzensgeld gibt es dafür schon gar nicht, so zumindest das LG Frankenthal.
Das Gesetz gegen Hass im Netz war schon durch den Bundestag und den Bundesrat – aber dann brachte ein Beschluss des BVerfG das Prestige-Projekt der Bundesjustizministerin ins Wanken.
Vor zwei Jahren wurde das NetzDG beschlossen, nun zieht das BMJV Bilanz und zeigt sich insgesamt zufrieden. Insbesondere sei es nicht zu dem von Kritikern befürchteten Durchwinken von Beschwerden gekommen.
Antisemitische Ressentiments und Hetze beobachten die Sicherheitsbehörden bei Extremisten verschiedener Couleur. Am stärksten verbreitet ist laut einem Lagebild des Verfassungsschutzes Judenfeindlichkeit unter Rechtsextremisten.
Nazi-Propaganda, Judenhass, Morddrohungen: Wer so etwas im Internet verbreitet, muss damit rechnen, künftig leichter entdeckt zu werden. Zudem drohen für Hassbotschaften im Netz höhere Strafen.