Das BVerfG hat eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha zur Kürzung der Bezüge von ALG-II-(Hartz IV)-Empfängern aus formellen Gründen abgelehnt. In der Sache habe das SG jedoch "gewichtige verfassungsrechtliche Fragen" aufgeworfen.
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Drei Jahre hat das Jobcenter die Unterhaltskosten eines Mannes übernommen, der in einem Pritschenwagen wohnte. Dann fand es heraus, was ein Pritschenwagen eigentlich ist und zahlte nicht mehr. Zu Recht, entschied das LSG in Stuttgart.
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Das Jugendamt darf von ALG II-Empfängern keine Unterhaltszahlungen verlangen. Auch dann nicht, wenn nicht das gesamte Einkommen auf das ALG II angerechnet wird. Sonst bräuchte man ja nicht zu arbeiten, entschied das LSG in Celle.
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Nach Ansicht des LSG in Celle gehören zu den Umzugskosten auch jene für die Umstellung von Telefon und Internet und einen Nachsendeauftrag bei der Post. Sie müssen deshalb unter Umständen vom Jobcenter getragen werden.
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Bereits mehrfach hat das BSG entschieden, dass EU-Ausländern nach sechs Monaten Aufenthalt Sozialhilfe zusteht. Damit habe es das Gesetz falsch ausgelegt, findet das LSG Mainz und entschied nun einen Fall entgegen der BSG-Rechtsprechung.
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Das Jobcenter muss keine große Wohnung finanzieren, damit sich dort das Kind eines Ex-Partners des Leistungsempfängers aufhalten kann. Das entschied das SG Berlin. Dafür müsse es schon dessen leibliches oder rechtliches Kind sein.
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Ein Hartz-IV-Empfänger hat nicht automatisch Anspruch darauf, dass ihm Nachhilfe für die Schule bezahlt wird. Dafür müsse schon die Versetzung in die nächste Schulklasse gefährdet sein, teilte das LSG mit.
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Deutschlands größtes Sozialgericht widerspricht dem BSG ausdrücklich. Einen Anspruch auf Grundsicherung für arbeitssuchende EU-Bürger hält man dort für generell ausgeschlossen. Das BSG überschreite mit seiner gegenteiligen Ansicht die Grenzen…
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