Am Dienstag wurde vor dem BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen verhandelt. Das Gericht steht dabei einmal mehr im Mittelpunkt einer politischen Auseinandersetzung und versucht, Erwartungen zu dämpfen.
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Wer seine Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführt, darf nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft leben. So entschied das LSG u. a. in den Fällen eines Mannes, der sein Erbe vertrank, und eines Taxifahrers, der eine Bierbank entwendete.
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Verletzen Grundsicherungsempfänger ihre Pflichten, werden ihre Leistungen stark gekürzt. Ob das verfassungskonform ist, prüft bald das BVerfG. Constanze Janda meint, dass man ein Existenzminimum nicht unterschreiten darf.
Schuldenfrei in die Volljährigkeit zu starten, ist ein Grundrecht, entschied das BVerfG vor über 30 Jahren. Ob junge Menschen aber auch vor Rückforderungen der Jobcenter geschützt sind, klärt bald das BSG, erläutert Martin Kellner.
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Am 30. November erhielt der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, vom Bundespräsidenten seine Entlassungsurkunde samt Bundesverdienstkreuz. Im LTO-Podcast redet er über wichtige Urteile und seine Sorgen um Europa.
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Hartz-IV-Empfänger bekommen nach einem Urteil des LSG-Niedersachsen-Bremen auf der Suche nach günstigerem Wohnraum Aufschub, wenn sie zwischenzeitlich arbeiten. In dieser Zeit muss das Jobcenter die Miete für eine teure Wohnung übernehmen.
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Im Familiengeldkrach zwischen München und Berlin droht Chaos: Die Staatsregierung weist die zuständige Landesbehörde ausdrücklich an, den Bund zu ignorieren. Das hat es noch nie gegeben.
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Wer Wohnraum an Hartz-IV-Empfänger vermietet, kann Mietrückstände nicht direkt vom Jobcenter einklagen, entschied das BSG. Die Entscheidung und warum es auch nach dem Zivil- anstelle des Sozialrechts nicht klappt, erklärt Martin Kellner.
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