Haften Online-Plattformen direkt für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer? Jedenfalls im Moment noch nicht, so der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen. Das komme aber mit der umstrittenen Urheberrechtsrichtlinie.
Bengalische Feuer, Fackeln, Nebeltöpfe – immer wieder führt Pyrotechnik zu Streit und Geldstrafen für Fußballvereine. Der FC Carl Zeiss Jena wollte eine solche Strafe nicht hinnehmen, scheiterte nun aber vor dem OLG Frankfurt.
Nach dem Tod von George Floyd bestimmt in den USA rassistisch motivierte Polizeigewalt die Schlagzeilen. Wie der US-Supreme Court dazu beiträgt, die zivilrechtliche Haftung für derartige Taten auszuhebeln, erklärt Ole Schley.
Das Kölner Sport- und Olympiamuseum haftet nicht, wenn sich ein Sportler bei einem Weitsprung eine Knieverletzung zuzieht. Das Museum müsse vor atypischen Gefahren schützen, nicht jedoch vor normalen Sportverletzungen.
Haftet Amazon für Markenrechtsverletzungen, die Dritte auf seinem Marketplace begehen? Im Streit zwischen Amazon und einem Parfüm-Konzern hat der EuGH diese Frage verneint. Die bloße Lagerung der Waren stelle keine Markenrechtsverletzung dar.
Ein Wanderer lief vom Hexentanzplatz los, dann wurde er von einem Baum getroffen. Er ist seitdem querschnittsgelähmt. Schmerzensgeld muss ihm die Stadt deshalb aber nicht zahlen, sie hafte nicht für eine solche waldtypische Gefahr.
Im Streit darüber, wer für die Schäden zahlt, die die fehlerhaften Brustimplantate des Herstellers PIP verursacht haben, hat der BGH ein wichtiges Urteil gefällt. Isabel Jakobs zeigt, warum dem TÜV nun Ungemach drohen könnte.
Auch Kinder können haften, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer schädigen. Das OLG Celle hat nun eine Achtjährige, die beim Fahrradfahren nicht nach vorne schaute, zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt.