Nach dem Tod einer Fahrradfahrerin wurden zwei Kölner Raser wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Die Aussetzung zur Bewährung hat der BGH nun aufgehoben. Die Begründung für die Aussetzung zur Bewährung reichte dem BGH nicht aus.
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Die junge Frau, die der AfD-Politikerin Beatrix von Storch eine Torte ins Gesicht warf, sorgte bei ihrem Strafprozess für viel Aufsehen - nicht zuletzt mit ihrer Forderung, die Geldstrafe im Gefängnis absitzen zu dürfen.
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So verroht, zu denken, dass man bedenkenlos auf fliehende Menschen schießen dürfe, war man selbst im Krieg nicht – jedenfalls im Ersten Weltkrieg. Ein Fall aus der preußischen Provinz erinnert an ein weithin vergessenes Kapitel.
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Weil bundesweit kein Abschiebehaftplatz mehr frei war, kam ein zunächst abgetauchter Albaner nach einer Schlägerei in Kiel wieder auf freien Fuß. Die Polizei ist frustriert, die Opposition vor der Landtagswahl am Sonntag empört.
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Einige verdächtige "Kuchenbestellungen" reichten dem AG München für eine Verurteilung zu drei Jahren Haft wegen vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln aus - auch, weil sich Kunden über den "Kuchen" beschwerten.
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Wenn zu wenig Personal da ist, bleiben in der JVA Lübeck die Zellen tagsüber schon einmal zu, ein Gefangener beschwerte sich deshalb. Zu Unrecht, so das zuständige OLG: Wenn es die Ausnahme bleibt, sei das nicht zu beanstanden.
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Ein heute 80-jähriger Mann muss die Entschädigung für seine Inhaftierung in der DDR zurückzahlen. Ihm konnten Verbindungen zur Stasi nachgewiesen werden. Das machte auch eine Anhörung entbehrlich, so der EGMR.
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Der Ex-Geliebten des Wettermoderators Jörg Kachelmann droht weiterer Ärger mit der Justiz: Wegen ihrer Aussagen saß Kachelmann 132 Tage in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen Freiheitsberaubung.
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