Knapp ein halbes Jahr ist das neue Polizeigesetz in Bayern in Kraft. Verschärft hat es u.a. den Gewahrsam und seine Dauer. Zu den ersten praktischen Erfahrungen mit einem neuen Haft-Instrument sprach LTO mit dem Strafrechtler Hartmut Wächtler.
Artikel lesen
Verschärfte Haftbedingungen sollen in Italien dafür sorgen, dass Mafiabosse ihre Machenschaften nicht einfach vom Gefängnis aus fortsetzen können. Kurz vor dem Tod eines Mafioso hätte Italien die Zügel aber lockern müssen, so der EGMR.
Artikel lesen
Polizisten dürfen Hooligans, von denen offenbar Gefahr ausgeht, vorübergehend in Präventivhaft nehmen. Solange dies mit ausreichender Kontrolle geschehe, müsse man der Polizei dieses Mittel zugestehen, sagt der EGMR.
Artikel lesen
Die Tat hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Armin Meiwes entmannte einen 43-Jährigen, tötete ihn und verspeiste Körperteile seines Opfers. Nun befindet das OLG Frankfurt: Der verurteilte Mörder muss im Gefängnis bleiben.
Artikel lesen
Der inhaftierte PKK-Führer Abdullah Öcalan ist mit einer Beschwerde über angebliche Misshandlungen im Gefängnis gescheitert. Der EGMR wies seinen Antrag zurück, da keine Anzeichen bestünden, die den Verdacht der Folter begründeten.
Artikel lesen
Deniz Yücel fordert von der Türkei eine Entschädigung für seine lange U-Haft. Die erst Ende August eingereichte Klage wurde nun von einem türkischen Gericht abgewiesen. Doch das soll nur der erste Schritt gewesen sein.
Artikel lesen
Fast fünf Jahre lang saß ein Kölner in Untersuchungshaft, ehe er des Mordes freigesprochen wurde. Dafür verlangte er vom Land NRW eine Entschädigung von über 400.000 Euro. Das LG Köln sprach ihm nur einen Bruchteil davon zu.
Artikel lesen
Trotz Abschiebeverbot habe die Stadt Bochum Sami A. nach Tunesien geflogen und bis heute nicht zurückholt, so das VG Gelsenkirchen. Die zuständige Behörde hat nun auch gegen die Zwangsgeldandrohung Beschwerde eingelegt.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.