Wegen der Coronakrise werden in der Türkei rund 90.000 Kriminelle vorzeitig aus dem Gefängnis freikommen. Journalisten und viele Oppositionelle sind davon aber ausgenommen. Juristen halten das Gesetz für verfassungswidrig und unnötig.
Die Coronakrise trifft die Justiz an vielen Stellen. Das OLG Karlsruhe entschied nun über eine neue Auswirkung: Die U-Haft kann verlängert werden, wenn die Hauptverhandlung wegen der Pandemie verschoben werden muss.
Rüffel für die bayerische Justiz: Das Bundesverfassungsgericht hat den Haftbefehl für einen 17-Jährigen beanstandet, der beim tödlichen Angriff auf einen Augsburger Feuerwehrmann im Dezember anwesend war.
Der Berliner Rapper Fler wurde am Dienstag verhaftet. Grundlage sei ein Haftbefehl wegen Raubes und Körperverletzung, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Der Rapper soll ein Kamerateam von RTL angegriffen haben.
Gelangten doch mehr Informationen zu deutschen Asylfällen an die türkischen Sicherheitsbehörden? Eine Antwort der Bundesregierung enthält Details zum festgenommenen Vertrauensanwalt der deutschen Botschaft.
Nach EU-Recht müssen Abschiebehäftlinge in speziellen Hafteinrichtungen untergebracht werden. Laut Generalanwalt kann bei als Gefährder eingestuften Personen aber etwas anderes gelten.
Einem Berliner Jurastudenten gelingt aus dem Gefängnis heraus ein Prädikatsexamen – ins Referendariat darf er aber nicht, so will es jedenfalls das Land. Das OVG sah das nun anders. Wer verdient eine zweite Chance?
In NRW mussten 2019 sieben mutmaßliche Straftäter aus der U-Haft freigelassen werden, weil sich deren Verfahren zu lange hingezogen hatten. Der Justizminister verteidigt die "rechtsstaatlich begründeten Einzelfälle".