Mehr als sieben Jahre verbrachte Gustl Mollath zu Unrecht in einer Psychiatrie. Im Zank um eine Entschädigung gibt es nun eine gütliche Einigung mit dem Freistaat Bayern. Ein langer Rechtsstreit geht damit zu Ende.
Eine "Vielzahl von Verfahrensfehlern" habe dazu geführt, dass Gustl Mollath in die Psychiatrie eingewiesen worden ist, so das LG München I. Ob er die geforderten 1,8 Millionen Euro Entschädigung erhält, ist noch offen.
Ein außergerichtlicher Vergleich mit dem Freistaat ist gescheitert – nun will eines der bekanntesten deutschen Justizopfer gegen Bayern auf Schadensersatz klagen.
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Seit mehr als 13 Jahren beschäftigen sich Gerichte mit dem Fall Gustl Mollath und seinen Folgen. Der Nürnberger saß sieben Jahre lang zu Unrecht in der Psychiatrie. Nun wurde ein ehemaliger Zeuge wegen Meineides verurteilt.
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Gegen die Unterbringung von Gustl Mollath in der Psychiatrie gab es zahlreiche Proteste. Ein Anwalt verschickte gar ein gefälschtes Fax, um die Freilassung zu erwirken. Doch der Schwindel flog auf - nun wurde der Absender selbst verurteilt.
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In der Anhörung des Rechtsausschusses am Montag haben sich zahlreiche Sachverständige zum Gesetzentwurf zum Unterbringungsrecht geäußert. Diskutiert wurde unter anderem eine Befristung der Einweisung von Straftätern in die Psychiatrie.
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Die Revision von Gustl Mollath gegen das Urteil, mit dem das LG Regensburg ihn nach Jahren des Kampfes gegen die Justiz freisprach, ist unzulässig. Eine Revision gegen einen Freispruch gibt es nicht mal im Fall Mollath, entschied der BGH.
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Der Fall von Gustl Mollath hätte der Regierung den Anstoß geben können zu einer grundlegenden Überarbeitung des Unterbringungsrechts. Doch ihr kürzlich vorgelegter Entwurf wird an den bestehenden Problemen wenig ändern, meint Helmut Pollähne.
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