Koalition und Bundesrat haben Gesetzentwürfe vorgelegt, um verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. Experten kritisieren, dass die Pläne den Extremen die "Bühne des Verfassungsgerichts" bieten würden.
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Auswertung von Datenträgern, verlängerte Abschiebehaft und Anfechtung der Vaterschaft: Das Gesetz zur Ausreisepflicht macht einen Rundumschlag im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Der DAV hat verfassungsrechtliche Bedenken, so Marcel Keienborg.
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§ 8c Abs. 1 Satz 1 KStG verbietet einen Verlustvortrag bei einem schädlichen Beteiligungserwerb innerhalb von fünf Jahren. Für diese Ungleichbehandlung fehle aber der sachliche Grund, so das BVerfG. Jetzt muss der Gesetzgeber nachbessern.
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Das BVerfG soll klären, ob die Bundesregierung verpflichtet ist, bestimmte parlamentarische Anfragen zu beantworten. Die Grünen wollen sie gerichtlich dazu zwingen, da andernfalls die Arbeit des Parlaments behindert werde.
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Mitte Januar deutete das BVerfG an, wie verfassungsfeindliche Parteien auch ohne Verbot geschwächt werden könnten: Mit einem Entzug staatlicher Gelder. Die dazu nötige Änderung des Grundgesetzes will die Regierung rasch umsetzen.
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Einige CDU-Politiker wollen ein Islamgesetz ins Wahlprogramm der Union schreiben. Die Bundesregierung verweist auf die Religionsfreiheit, selbst in den eigenen Reihen gibt es Kritik an dem Gesetz für nur eine Religion.
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Kaum ein Dokument hat unter Religionsgegnern ein schlechteres Ansehen als das Abkommen Deutschlands mit dem Heiligen Stuhl zu Rom. Doch mit Urteil vom 26. März 1957 nahm das BVerfG dem Reichskonkordat viel von seiner Wirkungsmacht.
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Am Freitag hat die Länderkammer einen Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung beschlossen. Justizminister Maas befürwortet die Pläne und will sie noch in dieser Legislaturperiode umsetzen.
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