Art. 21 GG bildet seit 70 Jahren die Grundlage der Parteiendemokratie. Er wird auch einen sicheren Rechtsrahmen für aktuelle und künftige Entwicklungen bieten, meint Sebastian Roßner.
Karfreitagsruhe, Schächten, Kreuze, Kopftuch, Glockengeläut – auch Menschen, die mit Religion nichts zu tun haben wollen, werden ständig damit konfrontiert. Das müssen sie aushalten, meint Antje von Ungern-Sternberg im Interview.
In der Öffentlichkeit tobt ein Kampf um die Meinungsfreiheit – oder eine Scheindebatte? Was darf man noch sagen und wer sollte das bestimmen? Fragen, die auch jenseits des Atlantiks für Streit sorgen.
Im Gespräch mit LTO diskutiert Ex-BVRin Christine Hohmann-Dennhardt unter anderem über die gerichtlichenen Zuständigkeiten und Lösungen bei familiären Streitigkeiten. Und darüber, dass das BVerfG auch immer politisch ist.
In 70 Jahren haben sich Deutschland und seine Gesellschaft sehr verändert. Das stellt das Schulwesen vor Herausforderungen, zeigt Felix Hanschmann anhand eines Grundgesetzartikels, der sehr fragmentarisch anmutet.
Vom Brokdorf-Beschluss bis zu den Fridays-for-Future-Protesten: Die Versammlungsfreiheit als eines der konstituierenden Grundrechte ist stets aktuell, zeigt Mathias Hong – und nicht grundlos als unbequemes Grundrecht gedacht.
Am 23. Mai steht der 70. Geburtstag des Grundgesetzes an. Der Bundestag nahm das Jubiläum zum Anlass, die Verfassung zu würdigen. Fast alle Parteien machten jedoch auch auf Missstände aufmerksam und stellten konkrete Forderungen.
Die Bundestagsfraktion der Grünen hat einen Antrag verabschiedet, wonach die sexuelle Identität grundgesetzlich vor Diskriminierung geschützt werden soll. Art. 3 Abs. 3 GG soll dementsprechend erweitert werden.