Der Veranstalter des Weihnachtsmarktes vor dem Schloss Charlottenburg muss Maßnahmen gegen Terrorabwehr nicht aus eigener Tasche zahlen. Die Bedingung des Bezirksamts entbehre einer rechtlichen Grundlage, so das VG Berlin.
Grundsatzurteil aus Leipzig: Das Bremer Gesetz zu Polizeigebühren bei Fußballspielen ist rechtmäßig, die DFL muss Mehrkosten für Hochsicherheitsspiele zahlen. Nur wegen eines Details muss das OVG nochmals entscheiden. Christian Rath berichtet.
Während William und Kate heirateten, verbrachten einige Briten mehrere Stunden in Polizeigewahrsam. Sie hatten an Zombie-Picknicks und ähnlichen Anti-Royal-Wedding-Events teilnehmen wollen. Die Inhaftierung war in Ordnung, so der EGMR.
Fußball ist in Deutschland Volkssport. Aber soll deshalb die Allgemeinheit dafür zahlen? Bremen verlangt, dass die DFL sich an den Kosten eines Polizeieinsatzes für ein Hochrisiko-Spiel beteiligt. Nun muss das BVerwG entscheiden.
Die Marke "Wiesn" gehört endlich der Stadt München: Die Stadt will damit den "guten Namen" des Münchener Oktoberfestes schützen. Das Wort "Oktoberfest" selbst soll als nächstes geschützt werden.
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Beim G20-Gipfel liefen offenbar auch vermummte Polizisten im "Schwarzen Block" mit - herausgekommen war das zufällig durch die Aussage eines Zivilpolizisten. Ein Gutachten aus dem Bundestag gibt dazu nun eine klare Einschätzung.
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Einige hätten ihn gerne auf der Anklagebank gesehen: Der ehemalige Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland musste am Mittwoch in den Zeugenstand. Seine Aussagen ließen das Gericht skeptisch zurück.
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Das BVerfG stellt hohe Anforderungen an bundesweite Stadionverbote: Diese müssten dem Gleichbehandlungsgebot entsprechen, ebenso seien diverse Verfahrensrechte der Betroffenen zu wahren. Fananwälte und Sportrechtler begrüßen das Urteil.
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