Griechenland hat systematisch Flüchtlinge an den Außengrenzen zurückgewiesen, so der EGMR. Diese Praxis der sogenannten Push-Backs ist illegal. Griechenland muss an eine türkische Lehrerin nun 20.000 Euro Schadensersatz zahlen.
Mehr als 15.000 Menschen, die zuvor aus Deutschland in ein anderes EU-Land überstellt wurden, sind wieder hier – darunter über 4.000 in den vergangenen beiden Jahren. Dabei ist jeder Dritte von ihnen ausreisepflichtig.
Der EGMR hat Deutschland wegen der Abschiebung eines syrischen Flüchtlings nach Griechenland verurteilt. Laut dem Urteil verstießen die deutschen Behörden gegen die Menschenrechtskonvention. Auch Griechenland wurde gerügt.
Eine junge Mutter hat erfolgreich die griechische Regierung wegen der Lebensbedingungen verklagt, denen sie als schwangere Frau und Asylbewerberin auf der griechischen Insel Samos ausgesetzt war.
Flüchtlinge können nicht nach Griechenland abgeschoben werden, da elementare Bedürfnisse nicht befriedigt werden können. Das gilt auch, wenn die Menschen dort bereits einen Schutzstatus haben, so das OVG des Saarlandes.
Das BVerwG hat die Rechtsansichten des BMI zur Aufnahme Geflüchteter aus Moria bestätigt. Das Land Berlin fühlt sich weiterhin verpflichtet, Menschen in Not zu helfen, und ist von dem Urteil enttäuscht.
Auf dem Höhepunkt der Griechenland-Krise, als sogar ein Ausstieg des Landes aus dem Eurowährungsraum diskutiert wurde, hat die Bundesregierung den Bundestag nicht rechtzeitig über interne Abstimmungen informiert, moniert das BVerfG.
Abschiebungen direkt an der Grenze ohne Verfahren verstoßen gegen Unionsrecht, entschied das VG München. Der "Seehofer-Deal" mit Griechenland gerät damit erneut ins Wanken.