Das Online-Portal Netdoktor hat sich fürs Erste erfolgreich gegen das BMG und Google durchgesetzt. Bei der Suche nach Gesundheitsthemen darf das Informationsportal des BMG nicht bevorzugt in der Google-Suche angezeigt werden.
In Europa überziehen die Wettbewerbshüter Google schon seit Jahren mit Klagen. Jetzt wirft die US-Regierung dem Unternehmen unfairen Wettbewerb bei der Websuche vor. Das Verfahren dürfte sich über Jahre ziehen.
Wenn Unternehmen auf Google schlecht bewertet werden, kann das geschäftsschädigend sein. Der Internetkonzern muss ungerechtfertigte Negativbewertungen deshalb zügig löschen – auch wenn gerade eine Pandemie herrscht.
Ein Tourismusunternehmen hat Kartellbeschwerde gegen die Google-Mutter Alphabet eingelegt, weitere Reiseanbieter planen das auch. Die Vorwürfe erinnern stark an das Verfahren zu Google Shopping, meinen Jens Steger und Sven Klüppel.
Die EU-Kommission äußert Bedenken an der Übernahme des Uhrenherstellers Fitbit durch Google. Sie befürchtet, dass das US-Unternehmen damit noch mehr Nutzerdaten sammeln und so gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen könnte.
Mit Blick auf Auslistungsbegehren gegenüber Suchmaschinenbetreibern hat der BGH die umfassende Abwägung aller involvierten Interessen betont. Ein weiteres Verfahren zu umstrittener Berichterstattung legte er dem EuGH vor.
Wer bei Google sucht, muss aufpassen: Nur weil eine Unterkunft dort etwa als "Vier-Sterne-Hotel" angezeigt wird, muss das nicht der offiziellen Hoteleinstufung durch die Dehoga entsprechen. Nun muss die Suchmaschine nachbessern.
Eine Millionenstrafe wegen einer fehlenden Steuererklärung – das handelte Google sich in Ungarn ein. Google zog vor den EuGH und bekam nun Recht. Die ungarische Regelung verstößt gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs.