Um Wettbewerbsbedenken zu prüfen, darf das Bundeskartellamt Geschäftsgeheimnisse von Google an Konkurrenten weitergeben – zumindest so lange der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt wird. Das hat der BGH entschieden.
Das Bundeskartellamt will große Tech-Konzerne wie Amazon und Google vermehrt in die Schranken weisen. Doch wie weit darf die Behörde dabei gehen? Dazu hat der BGH-Kartellsenat heute verhandelt.
Google hat nach Einschätzung von Generalanwältin Juliane Kokott eine marktbeherrschende Stellung genutzt, um einen eigenen Onlineservice zu begünstigen. Die Bestätigung einer Milliardenstrafe durch den EuGH wird wahrscheinlicher.
Google, Meta und Tiktok haben vor dem EuGH einen Erfolg verbuchen können. Das österreichische Kommunikationsplattformengesetz verstoße gegen Unionsrecht, entschied der Gerichtshof.
Das Netz vergisst gemeinhin nichts. Für Betroffene kann das mitunter unangenehm werden. Doch sie haben die Möglichkeit, gegen unliebsame Veröffentlichungen vorzugehen. Wie das geht, hat nun der BGH entschieden.
Ein Unternehmer wehrt sich dagegen, dass Google den Unternehmensnamen mit dem Begriff "bankrott" über die Autocomplete-Funktion während der Suche verknüpft. Ein Unterlassungsanspruch besteht aber nicht, entschied das OLG Frankfurt.
Google startete ein Angebot zur hervorgehobenen und vertieften Darstellung von Verlagsinhalten. Sorgen des Bundeskartellamts um eine unangemessene Benachteiligung der Verlage und Verdrängung der Konkurrenz hat der Konzern nun ausgeräumt.
Die Polizei hat die Räume eines Berliner Rechtsanwalts und seines Mandanten durchsucht. Ermittelt wird wegen einer mutmaßlich betrügerischen Abmahnwelle bei Websitebetreibern, die Google Fonts nutzen.