Die Paritätsgesetze Thüringens und Brandenburgs haben eine harte Kontroverse ausgelöst. Dass diese auch auf eine fehlende Auseinandersetzung mit radikalen Ideen zu Demokratie und Gleichstellung seit 1989/90 zu tun hat, meint Martin Rath.
Auf Klage der AfD hin kippte das Thüringer Landesverfassungsgericht das dortige Paritätsgesetz. Es sei nicht mit dem Gleichstellungsgebot der Landesverfassung zu rechtfertigen, so die Richtermehrheit. Christian Rath war dabei.
Um mehr Frauen in das Landesparlament zu bringen, hatte Thüringen im Wahlgesetz eine neue Paritätsregelung eingeführt. Die hielt einer Überprüfung durch die Landesverfassungsrichter nun aber nicht stand. Eine Entscheidung mit Signalwirkung?
In Sachsen nimmt man es mit der Gleichstellung von Mann und Frau genau und will deswegen nun auch die Gesetzestexte entsprechend anpassen. Der Verein Deutsche Sprache kritisierte, dies entstelle die Sprache und löse nicht die wirklichen Probleme.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Männer und Frauen ist ein Grundrecht. Doch klagen kann nur, wer weiß, was die Kollegen verdienen. Wie man das erfährt und wie die Frauen sich vor Sanktionen schützen können, erklärt Nora Markard.
Weil ihre Sparkasse in Formularen keine weibliche Anrede verwendete, fühlte sich eine Kundin als Frau nicht wahrgenommen. Letztlich zog sie vor das BVerfG, das ihre Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung annahm.
Seit Dienstag hat Brandenburg eine gesetzlich festgelegte Quote für Kandidatenlisten der Landtagswahlen. In mehreren Ländern wird über ähnliche Regelungen diskutiert. Doch es gibt rechtliche Bedenken.
An den Bundesgerichten sollen 15 Richterstellen neu besetzt werden, zehn davon am BGH. Unter welchen Kandidaten eine Auswahl getroffen wird, bleibt im Verborgenen – auch über das Verhältnis Männer und Frauen kann nur spekuliert werden.