Vor zehn Jahren wurde der 5. Mai zum "Welttag der Handhygiene" ausgerufen. Natürlich ist auch dies ein Datum, das zu wichtig ist, als dass es Juristen allein Menschen in medizinischen Berufen überlassen könnten.
Das Internetportal "Frag-den-Staat" darf eine Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung zum womöglich krebserregenden Pflanzenschutzmittel Glyphosat nicht veröffentlichen. Grund ist das Urheberrecht.
Nach dem illegalen Vertrieb auch schadhafter Arzneimittel kommt ein neues Gesetz. Neben Neuregelungen zur Arzneimittelüberwachung sind darin auch Regressansprüche der Krankenkasse bei Rückrufen vorgesehen, erklärt Nikolas Gregor.
Wer an einer "Durchfallerkrankung erheblicher Ausprägung" leidet, muss jederzeit eine Toilette aufsuchen können. Im Flugzeug könnte sich das schwierig gestalten, so das OLG Celle. Eine Reiserücktrittsversicherung muss deshalb zahlen.
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Der Hamburger Senat hat ein Gesetz für einen besseren Gesundheitsschutz in Shisha-Bars beschlossen. Es drohen strenge Auflagen für die Betreiber. Dass sich die Anzahl der Bars dadurch reduzieren könnte, nehme man "billigend in Kauf".
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Der Verkauf von aromatisierten Tabakprodukten in der EU bleibt verboten. Die Tabakrichtline schränke zwar den freien Warenverkehr ein, sei für den EuGH wegen des hohen Schutzes der menschlichen Gesundheit aber gerechtfertigt.
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Vor einer Lebendorganspende müssen Ärzte die Spender über alle Risiken des Eingriffs aufklären. Auch Formverstöße können ihnen zum Verhängnis werden, so der BGH. Im Ergebnis richtig, in der Begründung fragwürdig, findet Martin Rehborn.
Der Handel mit apothekenfreien Mittelchen boomt heutzutage. Doch vor 50 Jahren bestätigte das Bundesverwaltungsgericht noch ein Verbot, harmlose Kräutertees in einer Drogerie zu verkaufen. Wie kam der Teufel also aus der Flasche?
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