Für Fremdgeschäftsführer gilt das BUrlG inklusive der Regelungen für den Verfall, wenn sie Arbeitnehmer im europarechtlichen Sinn sind. Das BAG hat sich der Rechtsprechung des BGH explizit angeschlossen.
Gestört oder unangenehm, verletzend oder schrullig zu sein, genügt nicht mehr – "toxisch" sind heute angeblich unzählige soziale Phänomene. Der juristische Sprachgebrauch ist glücklicherweise stabil konservativ. Darauf kann man Gift nehmen.
Der II. Zivilsenat hat seine ständige Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis von spezieller Prospekthaftung und Prospekthaftung im weiteren Sinn bestätigt – und schließt sich nicht dem XI. an. Der Große Senat entscheidet trotzdem nicht.
Ein Mann, der seine Ex-Freundin und den gemeinsamen Sohn tötete, wurde wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt. Die beiden seien "Störfaktoren für sein Leben". Hier sollte der Begriff "Femizid" fallen, findet Sabrina Prem.
Nach Feststellung des EuGH darf die Umwandlung in eine SE nicht dazu führen, dass die Gewerkschaften weniger an der Zusammensetzung des Aufsichtsrats beteiligt werden. Der EuGH folgt damit der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts.
Das DiRUG ermöglicht es, Gesellschaften online zu gründen, ins Notarbüro muss man dafür künftig nicht mehr. Der Präsident der Bundesnotarkammer im Interview über die neuen Möglichkeiten der Online-Beurkundung.
Web3, Blockchain, Bitcoin, NFTs – der Datenschutzrechtler Dr. Malte Engeler bringt hier Licht ins Dunkel und spricht aus rechtlicher Perspektive über neue Technologien in unserer immer digitaleren Gesellschaft.
Manuel Numrich ist Partner in einer Kanzlei, die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte vereint. Darüber und über die Bedeutung von Home-Office sowie flexiblen und familienfreundlichen Arbeitsbedingungen spricht er im IMR-Podcast.