Bei standardisierten Messverfahren wie bei einer Geschwindigkeitsmessung muss nicht jedes Mal die Richtigkeit der Messung überprüft werden. Betroffene können aber Zugang zu nicht in den Akten befindlichen Informationen fordern, so das BVerfG.
Der Chef werde die Knöllchen zahlen – davon ging ein 23-Jähriger aus. Er gab sich daher Mühe, anonym mehr oder weniger kreative Blitzerbilder zu verursachen. Zahlen muss jedoch der Fahrer und nicht der Halter.
Geschwindigkeitskontrolle per durchgehender Kennzeichenerfassung auf einer Strecke von über zwei Kilometern? Das ging einem Anwalt zu weit. Nun scheiterte er jedoch vor dem BVerwG.
Das mit Spannung erwartete Blitzerurteil der rheinland-pfälzischen VerfGH bringt zweierlei: Es wird wohl höchstrichterlich in Karlsruhe entschieden. Und: Die Blitzgeräte, um die es in dem Verfahren ging, bleiben in Betrieb.
In Kassel waren private Dienstleister für Geschwindigkeitsmessungen eingesetzt worden. Dies war vom OLG verboten worden. Ein Beamter der Stadt Kassel und ein Dienstleister setzten die lukrative Praxis fort – und machten sich damit strafbar.
Seit einem Urteil des saarländischen VerfGH wehren sich zahlreiche Temposünder vor Gericht gegen ihre Geldbußen. Nun müssen die Koblenzer Verfassungsrichter die Messtechnik der Blitzgeräte bewerten.
Im Juli sorgte der VerfGH Saarland für Furore, als er entschied, dass die Bilder bestimmter Blitzgeräte im Bußgeldverfahren nicht verwertbar sind. Das OLG Oldenburg sieht die Sache allerdings anders.
Die Bilder bestimmter Blitzgeräte sind in Bußgeldverfahren nicht verwertbar, entschied der saarländische VerfGH. Die Messdaten der Geräte seien im Nachhinein nicht mehr nachprüfbar, weshalb sich Autofahrer nicht richtig wehren könnten.