In Zeiten von Corona kann auch die Justiz nicht mehr weitermachen wie bisher. Doch wie soll der Zugang zum Recht nun gewährleistet werden? Vertreter der Legal Tech Szene wenden sich heute mit einem offenen Brief an Politik und Justiz.
Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf befürchtet, dass die Pläne der Bundesregierung, Strafprozesse wegen der Coronakrise länger auszusetzen, nicht reichen könnten.
Die Gerichte schalten auf Notbetrieb, die Anwälte wünschen sich klare Linien – doch die gibt es nicht. In Zeiten der Coronakrise stößt die Justiz in vielen Bereichen an ihre Grenzen.
Auch nach mehr als zwei Tagen läuft das elektronische Anwaltspostfach noch nicht wieder einwandfrei. Die Gerichte können zwar Anwälte anschreiben, umgekehrt aber nicht. Mit mehr Zugriffen in der Corona-Krise soll das nichts zu tun haben.
Das BMJV bereitet eine Änderung der Strafprozessordnung vor, um zu verhindern, dass wegen der Corona-Pandemie Strafverfahren platzen. Der Bundestag könnte eine entsprechende Regelung schon in der kommenden Woche beschließen.
Nur noch dringend notwendige Termine, Beschränkungen für Besucher – an vielen Gerichten gelten Sonderregelungen wegen Corona. Anwälte fordern eine einheitliche Linie. Die gibt es aber nicht.
Am Bundesverwaltungsgericht sind 2019 im Vergleich zum Vorjahr weniger Verfahren eingegangen. Zugleich sank die Zahl der Erledigungen und die Dauer der Revisionsverfahren nahm leicht zu.
Langsam beginnt die Justiz auf die Krise zu reagieren. Dabei müssten nicht nur Termine standardmäßig aufgehoben und Fristen verlängert werden. Martin W. Huff plädiert für einen erweiterten Eildienst-Modus.