Am jüngst vorgelegten Gesetzentwurf zur Geldwäsche gibt es viel Kritik. Dass Deutschland mit dieser Gesetzesinitiative über die Vorgaben der EU hinausgeht, habe auch politische Gründe, sagen David Pasewaldt und Gerson Raiser.
Der Anti-Geldwäsche-Einheit des Zolls liegen Dutzende Verdachtsmeldungen gegen Spitzenvertreter des inzwischen insolventen Zahlungsdiensteabwicklers Wirecard vor.
Das BMJV will das strafrechtliche Verbot der Geldwäsche erheblich erweitern und sorgt damit bei Wirtschaftsstrafrechtlern und Verteidigern massiv für Unmut. Befürchtet wird ein uferloser Straftatbestand, der die Justiz nur unnötig belastet.
Die FIU ist die Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes. Immer mehr Finanzinstitute, aber auch Notare und andere Stellen melden Verdachtsfälle, wie aus dem Jahresbericht der FIU hervorgeht.
Die Anti-Geldwäsche-Einheit des Zolls hat Medienberichten zufolge schon vor Bekanntwerden des Wirecard-Skandals Verdachtshinweise bekommen – diese aber offenbar nur zum Teil an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.
Nach einem neuen Gesetzentwurf zur Geldwäsche soll für eine Strafbarkeit nach § 261 StGB künftig keine schwierig nachweisbare Vortat mehr erforderlich seien, sondern das bloße Verschleiern kriminell erlangten Vermögens ausreichen.
Berlin geht mit einer neuen "Task Force" gezielt gegen Geldwäsche vor. Illegal erworbenes Geld soll nicht mehr in den legalen Kreislauf sickern. Dabei spielen die Notare eine wichtige Rolle: Sie sollen dubiose Grundstückskäufe melden.